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Nahverkehrsplan wurde beschlossen
Der Kreistag des Landkreises Leer hat in seiner Sitzung am 26. September 2019 die Nahverkehrsplanung für fünf Jahre (2019 bis 2023) beschlossen.
Der Nahverkehrsplan ist ein zentrales Steuerungselement des Landkreises Leer als sogenannter Aufgabenträger des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Der Landkreis hat damit eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV festgelegt und die Grundlage zur Planung und Ausgestaltung des Angebots innerhalb seiner finanziellen Leistungsfähigkeit für die nächsten Jahre geschaffen. Neben den Rahmenvorgaben werden Themenschwerpunkte wie Entwicklung des Liniennetzes, Barrierefreiheit, der Haltestellenausbau und die regionale Zusammenarbeit behandelt.
Dazu gehören beispielsweise auch das einheitliche Benennen von Haltestellen und die Einführung eines Echtzeitdateninformationssystems, das den Fahrgast über die tatsächliche Ankunft und Abfahrt der Busse informiert.
Der Nahverkehrsplan steht auf der Internetseite des Landkreises Leer unter www.lkleer.de/nahverkehrsplan zum Lesen und Herunterladen bereit.
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.