Lokal
Öffnungen von Kitas und Schulen zum 10. Mai
Kultusminister Tonne: „Angebote auf Bildung und Betreuung für alle Kinder und Jugendlichen notwendig und vertretbar”
- der 9. und der 10. Schuljahrgang, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind,
- der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in Lerngruppen dieser Schuljahrgänge im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind, und der Schuljahrgang 12,
- der 4. Schuljahrgang und
- die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören.
Beschulung im Szenario B ist sicher. Das sehen auch die allermeisten Schülerinnen und Schüler und Eltern so: Lediglich drei Prozent Abmeldequote vom Präsenzunterricht sprechen eine deutliche Sprache, dass Schule als sicherer Ort empfunden wird.
Die Auswertung der ersten beiden Testwochen hat gezeigt, dass die Selbsttests ein wirksames Instrument sind, um Infektionsketten frühzeitig zu durchbrechen. Mehr als 1.000 Infektionen konnten identifiziert und so die Ausbreitung in Schulen und Familien verhindert werden.
Der Prozentsatz der geimpften Lehrkräfte steigt kontinuierlich – auch dies ein ermutigendes Signal für die kommende Zeit. Hierüber hinaus ist klar: Die Kinder und die Jugendlichen müssen in den Fokus der Debatte. Mit den Öffnungen ab Montag legen wir hier eine ganz wichtige Basis. Wir bleiben aber nicht stehen, sondern wir werden die Kinder und Jugendlichen auffangen und sie stärken. Zusammen mit dem Bund werden wir ein großes Programm zur Unterstützung und für Angebote im sozialen Bereich auflegen.“
Die Regelungen im Überblick:
I. Öffnungs- und Schließungsszenarien:
Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann können Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario B wechseln.
Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann müssen Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario C wechseln.
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Für die 4. Klassen der Grundschulen als Übergangsklassen, die Abschlussklassen im Berufsbildenden Bereich sowie die 12 Schuljahrgänge und die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören bleibt Präsenzunterricht im Szenario B auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 165 möglich. Ein Wechsel ins Szenario C ist nicht vorgesehen.
Die Kommunen können schärfere Maßnahmen verhängen. Änderungen im Bereich Kita/Schule sind grundsätzlich per Allgemeinverfügung zu kommunizieren und umzusetzen.
II. Verpflichtende Testungen zu Hause (Schulbereich):
- Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere Schulbeschäftigte, die regelmäßig zu Unterrichtszeiten in der Schule anwesend sind, wie Verwaltungs- und Haustechnikpersonal, müssen sich zweimal pro Präsenzwoche selbst zu Hause auf das Coronavirus SARS-CoV‑2 testen.
- Nur bei einem negativen Testergebnis sind das Betreten der Schule und die Teilnahme am Präsenzbetrieb möglich. Die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten sowie die volljährigen Schülerinnen und Schüler haben die Negativtestung gegenüber der Schule zu bestätigen, ggf. ist das Testkit vorzulegen. Im Ausnahmefall kann der Test in der Schule nachgeholt werden.
- Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt auf, um einen PCR-Test zu veranlassen.
- Den Schülerinnen und Schülern werden von der Schule wöchentlich für die Folgewoche jeweils zwei kostenlose Testkits für die Selbsttestung zu Hause ausgehändigt. Grundlage für die Menge der Testkits pro Schule ist deren Größe (Anzahl der Schülerinnen und Schüler und des Personals).
III. Inzidenzunabhängige Regelungen:
Präsenzpflicht aufgehoben:
- In der Präsenzphase im Szenario B ist die Präsenzpflicht im Unterricht weiterhin aufgehoben. Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per E‑Mail durch die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen bzw. am Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung kommt in diesem Fall nicht mehr in Betracht.
Maskenpflicht im Szenario B:
- Im Unterricht ist auch im Szenario B am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich im Primarbereich kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden. Ausnahmen gelten im Sportunterricht – für dessen Durchführung zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen nach dem Sportkapitel im Rahmenhygieneplan gelten – sowie kurzzeitig im Sprachunterricht oder im Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
Weitere Sicherheitsmaßnahmen im Szenario B:
- „Geteilte Klassen“ in festen Gruppen mit nicht mehr als 16 Personen im Unterrichtsraum
- Mindestabstand von 1,5 Metern
- Regelmäßiges Stoß- oder Querlüften nach dem Prinzip 20–5‑20
- Handhygiene, Husten- und Niesregeln
- Klarer Umgang mit Symptomen: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
- Maßnahmen für vulnerable Schülerinnen und Schüler sowie Personal gelten weiterhin.
Notbetreuung in der Schule:
- Notbetreuung wird angeboten für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1–6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. An Ganztagsschulen kann das Notbetreuungsangebot zeitlich erweitert werden. Für die Notbetreuung an Schulen gelten die Vorgaben des Szenarios B. Das heißt, die Gruppen dürfen die maximale Größe von 16 Personen (wie im Szenario B auch für die Lerngruppen gültig) nicht überschreiten und das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) sowie der Hygieneregeln muss gewährleistet sein.
Weitere infos u.a. zum Thema Testen finden Sie auf der MK-Homepage hier.
Lokal
Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen: Ihre Anlaufstelle im Emsland
Vorstellung des Senioren- und Pflegestützpunkts Niedersachsen im Emsland
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen mit Demenz-Servicezentrum im Landkreis Emsland (SPN) dient als zentrale Anlaufstelle für ältere Menschen und deren Angehörige. Angesichts der demografischen Veränderungen wird ein steigender Bedarf an Unterstützung und Beratung in den kommenden Jahren erwartet.
Der Stützpunkt bietet eine vernetzte Beratung, bei der ältere Menschen Antworten auf Fragen zur Lebensbewältigung und zu Engagementmöglichkeiten erhalten. Die Einrichtung vermittelt Dienstleistungen und Informationen aus einer Hand, um den Betroffenen unnötige Wege zu ersparen.
Ein zentrales Ziel des Seniorenstützpunkts ist die Förderung der Unabhängigkeit und Selbstständigkeit älterer Menschen. Dabei liegt der Fokus auf der Stärkung persönlicher Ressourcen. Zudem wird Freiwilligenarbeit gefördert, um den Senioren Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung ihrer Gemeinschaft zu bieten.
Die Kontaktinformationen sind wie folgt:
Seniorenstützpunkt (SPN)
Kerstin Knoll
Telefon: 05931 44–1267
E‑Mail: seniorenstuetzpunkt@emsland.de
Öffnungszeiten:
Mo-Do: 08:30 — 12:30 Uhr, 14:30 — 16:00 Uhr
Fr: 08:30 — 12:30 Uhr
Für Fragen rund um Pflege und Demenz steht der Pflegestützpunkt (SPN) / Demenz-Servicezentrum zur Verfügung. Diese Beratung richtet sich an alle Altersstufen.
Pflegestützpunkt (SPN) / Demenz-Servicezentrum
Telefon: 05931 44–2211
E‑Mail: pflegestuetzpunkt@emsland.de
Der Senioren- und Pflegestützpunkt bietet eine wertvolle Unterstützung für die älteren Bürger im Emsland.
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Wirtschaftsminister Lies: MEYER Werft erhält umfassende Unterstützung von Bund und Land
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