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Paketboten: Schluss mit der Ausbeutung
Wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Johann Saathoff mitteilt, ist endlich Schluss mit der Ausbeutung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Paketbranche. Das sei der SPD und dem SPD Arbeitsminister Hubertus Heil zu verdanken. „Wir haben klar gemacht, dass wir es nicht länger hinnehmen, wenn Nachunternehmen gegen ihre gesetzlichen Pflichten verstoßen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Teil systematisch ausnehmen.“ „Durch die Digitalisierung wächst der Onlinehandel rasant – und mit ihm die Paketbranche“, so Johann Saathoff. „Wir lassen nicht zu, dass dieser Boom auf dem Rücken der Zustellerinnen und Zusteller ausgetragen wird.“ Die wenigen großen Paketdienste arbeiten mit einer großen Zahl von Nachunternehmen zusammen. Kontrollen des Zolls haben ergeben: Häufig sind die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche katastrophal. Überlange Arbeitszeiten und ein Stundenverdienst unter Mindestlohn sind an der Tagesordnung. Viele der Paketboten und Paketbotinnen sind zudem als Scheinselbstständige beschäftigt und werden so um den Arbeitgeberanteil für Renten‑, Arbeitslosen- und Krankenversicherung betrogen.
„Bisher waren die Paketdienste fein raus. Wir nehmen sie jetzt in die Pflicht: Wenn ein Nachunternehmen gegen die Regeln verstößt, haftet der Auftraggeber dafür“, so Johann Saathoff. Auf diese Weise haben wir schon der Ausbeutung in der Baubranche und der Fleischwirtschaft einen Riegel vorgeschoben. Das Gesetz soll pünktlich zum Weihnachtsgeschäft in Kraft treten, wenn das Paketaufkommen am größten ist. „Das ist auch für die Menschen in Ostfriesland eine gute Nachricht“, so Saathoff weiter, „denn sie können sich darauf verlassen, dass ihre Pakete zu besseren Bedingungen als bisher geliefert werden.“
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.