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Salomonische Gutscheinlösung stärkt auch den Kulturbereich
Krise erfordert wirksame Maßnahmen zum Erhalt der Kulturlandschaft – von der Stundung profitieren am Ende alle
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die so genannte Gutscheinlösung für Veranstalter beschlossen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und die kultur- und medienpolitische Sprecherin Elisabeth Motschmann:
„Derzeit muss der Großteil an Konzert- und Kulturveranstaltungen in Deutschland abgesagt werden, allein 80.000 bis Mai 2020. Die Folgen sind dramatisch. Neben Einnahmeverlusten in Milliardenhöhe wären die Veranstalter regulär mit immensen Rückforderungen konfrontiert. Insolvenzen drohen. Damit kämen auch viele Kundinnen und Kunden nicht mehr zu ihrem Recht. Der Ausweg aus dem Dilemma wurde am heutigen Mittwoch beschlossen. Veranstaltern wird es jetzt ermöglicht, Inhabern einer Eintrittskarte statt der Rückzahlung des Geldes einen Gutschein für eine gleichwertige Veranstaltung anzubieten. Für diese Lösung haben wir in den letzten Tagen intensiv geworben.
Die Gutscheinlösung ist salomonisch im Sinne aller Beteiligten. Denn die Interessen von Kulturveranstaltern und Ticketinhabern werden in gleicher Weise geschützt. Die Veranstalter werden vor Insolvenz geschützt und die Verbraucher bewahren den Geldwert. Ticketinhaber können den Gutschein für eine neue Veranstaltung bis zum Dezember 2021 einlösen. Bei Nichteinlösung erhalten sie ihr Geld zurück.
Durch eine Härtefallregelung wird für Sozialverträglichkeit gesorgt. Verbrauchern, die z.B. durch Arbeitslosigkeit in finanzielle Nöte geraten sind, soll der Betrag zurückerstattet werden.
Dies ist ein bedeutender Beitrag zur Sicherung unserer vielfältigen Kulturlandschaft in einer außergewöhnlichen Krisenzeit. Denn ohne Veranstalter wird dauerhaft für viele Künstlerinnen und Künstler eine existentielle Einnahmequelle wegbrechen. Diese Strukturen müssen wir schützen.“
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Das Zollhaus-Geisterkonzert – Ein Konzert, das niemals statt finden wird!
Die derzeit alles dominierende Corona-Krise bereitet nicht nur den Menschen, sondern auch der Wirtschaft eine schwere Zeit – vor allem die Veranstaltungsbranche ist hart getroffen! Aber….Not macht erfinderisch! So haben sich Clubs und Veranstaltungshäuser deutschlandweit Gedanken gemacht, wie sie diese Krise finanziell überleben können und hatten die Idee, sogenannte Geistershows anzubieten – Veranstaltungen, die es nie geben wird!
Die Gäste haben die Möglichkeit, Tickets in unterschiedlichen Preiskategorien zu erwerben. Allerdings wird das Event nie statt finden. Stattdessen kommen die Ticketeinnahmen dem Veranstaltungshaus zu Gute, um den laufenden Betrieb für die Zeit des Veranstaltungsverbots am Leben zu erhalten.
Das Verbot Veranstaltungen jeglicher Art durchzuführen gilt derzeit bis einschließlich 18. April 2020. Solange dürfen auch wir keinerlei Events anbieten, die uns als Haupteinnahmequelle dienen. Das verschärft unsere finanzielle Lage ungemein und es bleibt abzuwarten, ob unser Betrieb erhalten werden kann.
Wer also helfen möchte das Kulturzentrum Zollhaus zu erhalten, kann mit dem Kauf eines solchen Tickets dazu beitragen!
Ihr habt die Wahl zwischen folgenden Preiskategorien:
10 € | 25 € | 50 € | 75 €
Hier geht es zum Ticketshop!
In diesem Sinne: bleibt gesund, haltet Abstand und immer schön die Hände waschen ?
***ACHTUNG! Das Ticket stellt keine Spendenquittung dar! ***
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.