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Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung
Foto: Ab kommenden Montag erhält jeder Kunde, der den EDEKA Blank Markt in Jemgum besucht, ein kostenloses Visier zum Einkaufen. Das Visier bedeckt die Augen sowie den Mund und Nasenbereich.
Land ändert Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
Wie bereits am Mittwoch angekündigt wird in Niedersachsen ab kommenden Montag, den 27. April, eine landesweite Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrgäste im Personenverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel gelten. Die entsprechende Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung am Freitag vorgestellt.
Aus der Verordnung:
(1) Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen nach § 3 Nrn. 6 und 7, mit Ausnahme von Buchst. k, sowie Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereiche am Gleis, nutzen, sind verpflichtet, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Private Personenkraftwagen sowie private und gewerbliche Lastkraftwagen sind keine Verkehrsmittel des Personenverkehrs im Sinne des Satzes 1.
(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Absatzes 1 ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.
(3) Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen.
(4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ausgenommen.
Einen umfangreichen Antwortkatalog auf die häufigsten Fragen zur beschlossenen Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung in Niedersachsen und vielen weiteren Themen rund um das Corona-Virus finden Sie im Internet unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/187161.html.
Weitere Änderungen der Verordnung umfassen im Wesentlichen:
- Möglichkeit der Öffnung von Friseurbetrieben ab Montag, den 4. Mai
„Frisörinnen und Frisöre dürfen ebenfalls Dienstleistungen unter Beachtung von Hygieneregeln erbringen, wenn ein Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist, die Frisörin oder der Frisör bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und nach jeder Kundin und jedem Kunden eine Händedesinfektion durchführt. Jede Frisörin und jeder Frisör hat den Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.“
- Regelungen zum Besuch von engen Angehörigen und LebenspartnerInnen auf den niedersächsischen Inseln
Vom Beförderungsverbot von Personen auf die niedersächsischen Inseln sind zukünftig folgende Personengruppen ausgenommen:
1. Personen, die aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel betreten,
2. Personen, die die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende und pflegerische Versorgung, einschließlich der Angehörigenpflege, oder die Versorgung der Inselbewohnerinnen und Inselbewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen,
3. die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel,
4. Verwandte ersten Grades einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel, soweit zwingende familiäre Gründe vorliegen, sowie
5. von der Kommune akkreditierte Journalistinnen und Journalisten.
- Regelungen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Vom generellen Verbot des Präsenzunterrichts sind zukünftig ausgenommen:
1. der Präsenzunterricht im 4. Schuljahrgang in Schulen des Primarbereichs mit Ausnahme des Fachs Sport,
2. der Präsenzunterricht des Schuljahrgangs 13 in Schulen des Sekundarbereichs II sowie der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereichs I, die an den Abschlussprüfungen zum Erwerb der Abschlüsse nach den Schuljahrgängen 9 und 10 teilnehmen, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport,
3. der Präsenzunterricht in der Fachstufe 2 der Berufsschule, im Jahrgang 13 des Beruflichen Gymnasiums (nur Prüfungsvorbereitung) und der Klasse 13 der Berufsoberschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Abschlussklasse der Fachschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Klasse 1 der Pflegeschule für neu beginnende Schülerinnen und Schüler, die unmittelbare Prüfungsvorbereitung und Prüfung in den Schulen für andere als ärztliche Heilberufe sowie in den überbetrieblichen Bildungsstätten der Kammern und der von ihnen mit der Durchführung beauftragten Träger, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport.
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Wir starten wieder durch!
der Corona-Virus sorgt weiterhin überall für Einschränkungen.
Wir möchten Sie gern über unser Angebot zur bestmöglichen Unterstützung in dieser Ausnahmesituation informieren:
Das Wichtigste!
Bei allen Kontakten und Dienstleistungen sorgen wir für die strenge Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen zu Ihrem und zum Schutz unserer Mitarbeiter.
Die Beratung und der Verkauf von Neuwagen und Gebrauchtwagen ist ab dem 20.04.2020 einschließlich Probefahrten wieder in gewohntem Umfang möglich. Unsere Verkaufsabteilung ist persönlich, telefonisch und per E‑Mail für sie erreichbar.
Infos zum Thema & Kontaktdaten finden Sie hier:
➡️ https://www.hiro-online.de/…/einschrankungen-durch-corona‑v…
Bleiben Sie gesund!
Ihr HIRO Team
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Baumesse Emsland — Noch größer, noch besser: Lingen 2024 startet durch!
Noch größer und attraktiver: 20 Prozent mehr Aussteller auf der Baumesse Lingen 2024
Lingen, 16.08.2024 – Die Baumesse Lingen geht in die nächste Runde und startet am Freitag, den 6. September 2024, in die neue Saison. Bis Sonntag, den 8. September, öffnet die Markthalle der Emslandhallen täglich von 10 bis 18 Uhr ihre Türen für die vermutlich größte Verbrauchermesse im Emsland rund um die Themen Bauen, Wohnen, Renovieren und Energiesparen. Bereits jetzt steht fest: Die Messe wird in diesem Jahr größer und attraktiver als je zuvor.
Eine wachsende Erfolgsgeschichte
Schneller als erwartet hat sich die Baumesse Lingen zu einem der wichtigsten Treffpunkte für das regionale Bauhandwerk entwickelt. Nach bescheidenen Anfängen vor zwei Jahren und einer bereits erfolgreichen zweiten Messe im letzten Jahr, erwartet die BaumesseE GmbH aus Münster, die seit 2023 die Ausrichtung übernimmt, in diesem Jahr nochmals eine deutliche Steigerung. Rund 20 Prozent mehr Aussteller werden in der Markthalle vertreten sein, was das ohnehin schon umfangreiche Angebot weiter bereichert. „Wir haben die idealen Voraussetzungen geschaffen, damit die Baumesse Lingen noch mehr Besucher anziehen wird“, erklärt Tim Erlei, Marketingleiter der BaumesseE GmbH.
Attraktive Angebote für Besucher
Ein breites Spektrum an Ausstellern aus allen relevanten Gewerken verspricht den Messebesuchern eine Vielzahl an Lösungen und Dienstleistungen, die sie vor Ort entdecken können. Von Bauunternehmen über Handwerksbetriebe bis hin zu Spezialisten für energetische Sanierungen – die Baumesse bietet für jeden Bauinteressierten und Heimwerker das passende Angebot. Der direkte Austausch mit Fachleuten und das Einholen erster Angebote machen die Messe besonders attraktiv, vor allem in einer so großen Region wie dem Emsland.
Mit einer Ausstellungsfläche von 5.000 Quadratmetern bietet die Messehalle ausreichend Platz für die vielfältigen Präsentationen. Besucher, die mit dem Auto anreisen, profitieren von den kostenfreien Parkmöglichkeiten direkt an der Emslandhalle.
AnzeigeEin Programm für die ganze Familie
Auch Familien kommen auf der Baumesse Lingen auf ihre Kosten. Für Kinder gibt es an vielen Ständen spezielle Attraktionen, die den Messebesuch unterhaltsam gestalten. Das Messerestaurant lädt zu einer Pause ein, bei der sich die Besucher für den weiteren Rundgang stärken können.
Ein weiteres Highlight der Messe ist das große Gewinnspiel, bei dem ein schicker Mitsubishi Colt als Hauptgewinn winkt. Alle Besucher erhalten mit ihrer Eintrittskarte einen Teilnahme-Coupon, der in die Losbox auf dem Messegelände eingeworfen werden kann. Die Verlosung des Hauptpreises erfolgt am Ende der Baumesse-Saison im nächsten Frühjahr.
Fokus auf Photovoltaik und Solaranlagen
Ein besonderer Schwerpunkt der Baumesse Lingen liegt auf alternativen Energiequellen, insbesondere Photovoltaik und Solaranlagen. Über ein Dutzend Aussteller präsentieren ihre innovativen Lösungen für die Stromerzeugung und Heizsysteme mit Sonnenenergie. Ergänzend dazu gibt es Anbieter von Wärmepumpen, Dämmmaterialien und Beratungsdienste für energetische Sanierungen.
Das Thema spiegelt sich auch im kostenfreien Vortragsprogramm wider, das an allen drei Messetagen stattfindet. Experten informieren in verschiedenen Vorträgen über aktuelle Themen wie „Photovoltaikanlagen – Welches System passt zu meinem Haus“, „Photovoltaik – Individuelle Energiekonzepte mit Speicher und Ladestation“ sowie „Energetisch sanieren – aber wie? Der individuelle Sanierungsfahrplan als Einstieg in die energetische Sanierung“. Auch Vorträge zu Altbausanierung, Einbruchschutz und Bauversicherungen stehen auf dem Programm.
Die Baumesse Lingen 2024 verspricht ein spannendes Wochenende voller Innovationen, Informationen und Inspirationen für alle, die sich für das Bauen, Renovieren und Energiesparen interessieren.
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