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WEIHNACHTSBAUMVERKAUF BLEIBT ZULÄSSIG
Jedem ist der Weihnachtsbaum zum Fest sicher
Obwohl ab dem 16. Dezember der Einzelhandel weitestgehend schließen musste, bleibt der Weihnachtsbaumverkauf von den verschärften Lockdown-Regeln verschont. Die Christbaumerzeuger machen Überstunden, damit genügend Bäume zum Verkauf bereitstehen.
Die offizielle Pressemitteilung der Bundesregierung zur Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder beschreibt, dass für den Weihnachtsbaumverkauf eine Ausnahmeregelung gilt und er somit zulässig ist. In dem Beschluss heißt es: „Der Einzelhandel mit Ausnahme […] des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen.“
Somit kann der Christbaumverkauf an Verkaufsständen oder vor Hofläden ohne Engpässe weitergehen, sofern vereinzelte lokale Vorschriften nichts anderes besagen. Auch das „Selberschlagen“, welches viele forstliche und landwirtschaftliche Betriebe am kommenden Wochenende ermöglichen, kann unter Berücksichtigung der Hygieneregeln stattfinden. „Die Betriebe sind erleichtert, dass der Weihnachtsbaumverkauf nicht eingeschränkt ist. „Obwohl uns die Saisonkräfte fehlen und wir darunter leiden, machen wir jetzt gerne Überstunden, damit zum Fest jeder seinen Weihnachtsbaum erhält“, kommentiert Benedikt Schneebecke, Vorsitzender des Verbands natürlicher Weihnachtsbaum e.V. die aktuelle Situation.
Auch wenn ein natürlicher Weihnachtsbaum inzwischen online bestellt werden kann, ist aufgrund des erhöhten Paketvolumens in diesem Jahr ein Kauf vor Ort eine sinnvolle Alternative, um die Paketdienste zu entlasten.
Im gewerblichen und kommunalen Bereich ist aufgrund der Corona-Pandemie die Nachfrage an Weihnachtsbäumen massiv eingebrochen. Da in diesem Jahr deutlich mehr Haushalte getrennt die Feiertage verbringen und Verbraucher künstliche Bäume aufgrund der Plastik- und Klimaproblematiken eher wieder meiden, erwartet der Verband zumindest im privaten Bereich eine stärkere Nachfrage nach Naturbäumen, um die Verluste einzudämmen.
Über den Verband natürlicher Weihnachtsbaum e.V.
Der Verband natürlicher Weihnachtsbaum e.V. vereinigt mittelständische und führende Weihnachtsbaumerzeuger mit dem Ziel, den traditionellen, natürlich gewachsenen Weihnachtsbaum zu fördern. Der Verband ist unabhängig und nicht gebunden an Baumarten oder Herkunftsregionen. Er arbeitet eng mit supranationalen, nationalen und regionalen Verbänden zusammen.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.