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KOMMENDE VERANSTALTUNGEN WERDEN ABGESAGT!
VERLÄNGERUNG DER FRIST
Wie der Landkreis Leer mitteilte, wird der geltende Erlass für das Verbot von Durchführen kleinerer Veranstaltungen – bisher gültig bis einschließlich 29. März 2020 – verlängert bis einschließlich 18. April 2020. Das bedeutet, dass wir auch alle Veranstaltungen in diesem Zeitraum absagen müssen. Selbstverständlich soll auch für diese abgesagten Veranstaltungen jeweils ein Ersatztermin gefunden werden, um allen Besuchern, die bereits Tickets hierfür gekauft haben, die Möglichkeit zu geben, diese dort einzulösen.
Da die Verlängerung dieses Erlasses die finanzielle Lage für uns weiter verschärfen wird, bitten wir darum, sofern man es sich leisten kann – sich bitte nicht sofort sein gekauftes Ticket zurück erstatten zu lassen. Wer darüber hinaus dabei helfen möchte, das Kulturzentrum Zollhaus weiterhin zu erhalten, kann die Mitgliedschaft im Zollhausverein e.V. beantragen! Hier geht es zum Download des Mitgliedsantrages!
Zur Zeit befindet sich unsere Belegschaft auf Kurzarbeit. Das bedeutet, dass das Kulturzentrum im Notbetrieb läuft und unser Büro momentan lediglich sporadisch durch ehrenamtlich engagierte Mitglieder des Zollhausvereins besetzt ist.
Folgende Veranstaltungen sind betroffen:
Fr 03.04.2020 – Floyd Side of the Moon
Sa 04.04.2020 – 80er Party mit DJ Ulli
So 05.04.2020 – 8. Plattenbörse im Zollhaus
Sa 11.04.2020 – Oster Party mit DJ Hennu
Sa 18.04.2020 – Thirty Dancing mit DJ Frank
Haltet durch! Wir versuchen es auch! Bleibt gesund! Hoffentlich sehen wir uns bald wieder ?
Beitragsfoto: Copyright Frank Ammermann
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Das Zollhaus-Geisterkonzert – Ein Konzert, das niemals statt finden wird!
Die derzeit alles dominierende Corona-Krise bereitet nicht nur den Menschen, sondern auch der Wirtschaft eine schwere Zeit – vor allem die Veranstaltungsbranche ist hart getroffen! Aber….Not macht erfinderisch! So haben sich Clubs und Veranstaltungshäuser deutschlandweit Gedanken gemacht, wie sie diese Krise finanziell überleben können und hatten die Idee, sogenannte Geistershows anzubieten – Veranstaltungen, die es nie geben wird!
Die Gäste haben die Möglichkeit, Tickets in unterschiedlichen Preiskategorien zu erwerben. Allerdings wird das Event nie statt finden. Stattdessen kommen die Ticketeinnahmen dem Veranstaltungshaus zu Gute, um den laufenden Betrieb für die Zeit des Veranstaltungsverbots am Leben zu erhalten.
Das Verbot Veranstaltungen jeglicher Art durchzuführen gilt derzeit bis einschließlich 18. April 2020. Solange dürfen auch wir keinerlei Events anbieten, die uns als Haupteinnahmequelle dienen. Das verschärft unsere finanzielle Lage ungemein und es bleibt abzuwarten, ob unser Betrieb erhalten werden kann.
Wer also helfen möchte das Kulturzentrum Zollhaus zu erhalten, kann mit dem Kauf eines solchen Tickets dazu beitragen!
In diesem Sinne: bleibt gesund, haltet Abstand und immer schön die Hände waschen ?
***ACHTUNG! Das Ticket stellt keine Spendenquittung dar! ***
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.