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Seehofer verbietet die Rockergruppierung “Bandidos MC Federation West Central”
Bundesinnenminister Horst Seehofer verbietet die Rockergruppierung “Bandidos MC Federation West Central”
Seehofer: Wer unsere Gesetze mit Füßen tritt, verschwindet nicht vom Radar unserer Sicherheitsbehörden.
Bundesinnenminister Horst Seehofer verbietet mit Wirkung vom heutigen Tag die Rockergruppierung “Bandidos MC Federation West Central”. Der Gesamtverein sowie die 38 “Chapter” als Teilorganisationen der Rockergruppierung sind damit verboten und werden aufgelöst. Das Vereinsvermögen wird beschlagnahmt und unterliegt der Einziehung. Von diesem Verbot sind nach Schätzungen des BKA ungefähr 650 Rocker in Deutschland betroffen.
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: “Wer unsere Gesetze mit Füßen tritt, verschwindet nicht vom Radar unserer Sicherheitsbehörden, nur weil er seine Selbstauflösung erklärt. Das bislang größte Verbot einer kriminellen Rockergruppe zeigt, dass sich der Rechtsstaat nicht an der Nase herum führen lässt.”
Die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) stellt fest, dass Zweck und Tätigkeit des Vereins einschließlich seiner Teilorganisationen im Inland den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit aus. Wesensprägend für den Verein ist insbesondere dessen strafrechtswidrige Selbstbehauptung gegenüber konkurrierenden Rockergruppierungen und anderen Organisationen. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu schweren Körperverletzungs- und (versuchten) Tötungsdelikten.
Der Verein hatte sich kurz nach dem Verbot seines “Chapters” “BMC Hohenlimburg/Witten” nach Eigenangaben Mitte April 2021 aufgelöst. Das BMI hat daraufhin ein Ermittlungsverfahren gemäß § 4 VereinsG zur Aufklärung der aktuellen Struktur des Vereins eingeleitet. Die am 1. und 2. Juli 2021 gemeinsam mit den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen vollzogenen Ermittlungsmaßnahmen waren erfolgreich. Die bisherige Auswertung der Erkenntnisse belegt, dass der Verein trotz seiner erklärten Selbstauflösung weiterhin existent ist.
Quelle/Foto: BKA
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.