News
Vorsicht bei Haustür- & Telefongeschäften zu Energie
Der Energiemarkt ist heiß umkämpft. Für Verbraucher ist die Auswahl zwischen den Versorgern für Erdgas und Strom riesen groß. Mit aggressiven Angeboten und selbst mit miesen Tricks kämpfen einige der Anbieter. Zwischen Anbietern und Kunden versuchen sich auch noch Vermittler zu drängen. Verbraucherschützer gehen immer stärker gegen unlautere Methoden dieser Makler vor und warnen vor voreiligen Unterschriften.
Gerade Billiganbieter arbeiten mit Tricks, versprechen satte Rabatte und niedrige Preise. Dann kommt der Preisschock. Verbraucherschützer haben in der Vergangenheit reihenweise unfaire Tarife entdeckt. Wer bei Stromdiscountern Kunde werden möchte, sollte Energie fürs Kleingedruckte mitbringen.
Die Zeit und Ruhe fürs Kleingedruckte fehlt gerade bei den sogenannten Haustürgeschäften. Hier versuchen Vermittler im Auftrage von Agenturen Strom und Gas-Tarife zu vertreiben. Diese Agenturen sind oft Subunternehmen größeren Agenturen und am Ende der Kette stehen große Energiekonzerne oder Discounter. Die Namen der Energieversorger tauchen mitunter nur in den Geschäftsbedingungen auf.
Immer wieder kommt es auch vor, dass Verbrauchern eine sogenannte „Maklervollmacht“ untergeschoben wird. Diese wird in dem Glauben unterschrieben, lediglich einen neuen Energieliefervertrag einzugehen. Tatsächlich geht die Vollmacht sehr viel weiter und die Verbraucher bevollmächtigen damit einen Dritten sie in Energiefragen zu vertreten. Mit Hilfe solcher Vollmachten werden die eigenen Daten an den späteren Vertragspartner weitergeschoben. In einem aktuellen Fall ging eine Verbraucherzentrale gegen die moinEnergie GmbH & Co. KG vor. Der hatte eine Kundin eine umfängliche Maklervollmacht unterschrieben, die Wechsel ohne Ankündigung oder Zustimmung der Kundin vorsieht. Jahre nach dem ersten Wechsel zu einem neuen Anbieter wurde ein Wechsel zur FIRSTCON GmbH unangekündigt vorgenommen. Der Marktwächter Energie für Niedersachsen ist dagegen vorgegangen und hat gegen die moinEnergie GmbH & Co. KG eine Unterlassungsverpflichtung erzielt. Die moinEnergie GmbH & Co. KG muss sich daher verpflichten, derartige Geschäftspraktiken zukünftig zu unterlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wichtig ist es somit auch immer, seinen Vertragspartner zu kennen. Der Verbraucher muss wissen, welcher Energieversorger hinter dem Angebot steckt und wie man ihn erreichen kann. Dazu sollte man ein vollständiges Angebot mit allen Kontaktdaten vorliegen haben. Im Zweifel sollte der Versorger angerufen werden, um zu klären ob das Angebot tatsächlich von ihm stammt.
Wer doch einmal an der Tür oder dem Telefon überrumpelt wurde, kann diese Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Weitere Tipps und Beratung bietet die Verbraucherzentrale unter www.marktwaechter-energie.de.
Beitragsfoto: Ingo Tonsor@ LeserECHO.de
Anzeige:
Wir vom #LeserECHO stellen uns vor! ? Erfahrt mehr über unsere#Franchise#Plattform.
Anzeige
Entdecke die Welt der Esoterik: Dein Portal für Spiritualität und Wachstum
News
Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.