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Weitere Zusatzbusse bei Schülerbeförderung
Landkreis Leer schließt Vertrag mit Weser-Ems-Bus / Entlastung auf drei Linien
Der Landkreis Leer möchte den Schülertransport weiter entzerren und wird deshalb nach den Herbstferien weitere Zusatzbusse einsetzen. Dafür wurde mit der Weser-Ems-Bus GmbH ein entsprechender Vertrag geschlossen, der zunächst bis zum Jahresende läuft.
Die WEB will mit den Verstärkerbussen auf drei Linien für eine Entlastung sorgen, und zwar jeweils morgens zur ersten Schulstunde:
620 von Weener nach Leer635 von Wymeer bis Leer; der Bus fährt ab und bis Stapelmoor623 von Augustfehn nach Leer; der Bus fährt ab und bis Filsum Schule.
Bei diesen Linien gab es häufig Beschwerden über zu volle Busse, unter anderem von Eltern, deren Kinder mit dem Bus zum Ubbo-Emmius-Gymnasium in Leer gebracht werden. Beobachtungen, aber auch Zählungen von Mitarbeitern des Verkehrsunternehmens haben bestätigt, dass der Einsatz zusätzlicher Busse auf diesen drei Linien gerechtfertigt ist.
Nach den Herbstferien möchte die WEB außerdem auf der Linie 621 von Emden nach Leer in Absprache mit der Firma Uffen, die die Linie 670 von Emden nach Leer bedient, eine Aufteilung vornehmen, damit auf dem Weg nach Leer die Fahrgäste auf zwei Fahrzeuge verteilt werden können und kein Verstärkerbus benötigt wird. Die Fahrplanänderung wurde kurzfristig bei der Landesnahverkehrsgesellschaft beantragt.
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Mitte September hatte der Landkreis schon einen Öffentlichen Dienstleistungsauftrag zum Einsatz weiterer Busse an die Verkehrsbetriebe des Landkreises Leer (VLL) in Rhaudermoor erteilt. VLL setzt auf drei Linien nun zusätzlich zwei Reisebusse ein, die als reine Schulbusse unterwegs sind. Auch dieser Auftrag ist zunächst bis zum Jahresende befristet. Zudem setzt die Firma Andreesen auf der Linie 481 zwischen Aurich und Leer seit September zusätzlich einen Bus ein.
In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung noch einmal darauf hin, dass in den Bussen Maskenpflicht besteht – weil selbst bei einer besseren Verteilung der Fahrgäste auf mehr Busse die in der Corona-Verordnung des Landes festgelegten Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt auch an den Haltestellen.
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.