Politik

Der Wolf ist zurück — “Vie­le den­ken dar­an aufzugeben”

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CDU-Abge­ord­ne­te aus Bun­des- und Land­tag tref­fen sich mit Schäfern

MOORMERLAND. Der Wolf ist zurück. In Ost­fries­land hat Meis­ter Ise­grim bereits deut­li­che Spu­ren hin­ter­las­sen. Mehr als zwan­zig geris­se­ne Scha­fe und sogar zwei Rin­der gehen auf sein Kon­to. Die­ses The­ma stand im Mit­tel­punkt eines Besu­ches der CDU-Abge­ord­ne­ten Git­ta Con­ne­mann und Ulf Thie­le in der Schä­fe­rei Dorst­mann. Dazu hat­ten die Christ­de­mo­kra­ten den Agrar­wirt­schafts­po­li­ti­schen Spre­cher der CDU-Land­tags­frak­ti­on Hel­mut Dam­mann-Tam­ke eingeladen.
 
In gro­ßer Run­de stell­te Micha­el Ger­ten­bach von der Land­wirt­schafts­klam­mer Nie­der­sach­sen dar, wie der Wolfs­schutz in Zukunft aus­se­hen soll. Auf der Wei­de erklär­te Ger­ten­bach an Hand von zwei inno­va­ti­ven Zäu­nen, den erhöh­ten Arbeits­auf­wand. Der jun­ge Schä­fer bezif­fer­te die Mehr­be­las­tung auf 3 bis 4 Stun­den in der Woche: “Beson­ders bei kal­tem und nas­sem Wet­ter spü­ren wir die Belas­tung ganz deutlich.
 
Die finan­zi­el­len Ver­lus­te durch Wolfs­ris­se, die Mehr­kos­ten und die höhe­re Arbeits­be­las­tung zusam­men mit der stän­di­gen Sor­ge um die eige­nen Tie­re geht nicht spur­los an den Hal­tern vor­über, wie Mar­tin Dorst­mann weiß: “Vie­le den­ken dar­an auf­zu­ge­ben. Das wür­de auch unse­re Land­schaft verändern.”
 
Der­zeit gibt es in Deutsch­land min­des­tens 73 Wolfs­ru­del, 30 Paa­re und wei­te­re Ein­zel­tie­re — ein Vier­tel davon lebt in Nie­der­sa­chen. Die Popu­la­ti­on ist stark anstei­gend. “Die Ent­wick­lung ist rasant. Die Zie­le für eine sta­bi­le Erhal­tung wer­den 2020 mehr als erfüllt sein”, erklärt Hel­mut Dam­mann-Tam­ke. Die Kri­te­ri­en für den Erhal­tungs­zu­stand sind nach Auf­fas­sung Dammann-Tamke´s für Sach­sen, Bran­den­burg, Sach­sen-Anhalt, Meck­len­burg-Vor­pom­mern und Nie­der­sach­sen längst erreicht. In den ande­ren Bun­des­län­dern wird es eine rasan­te Wei­ter­ent­wick­lung der Popu­la­ti­on geben. Eine Über­füh­rung des Wol­fes in das Jagd­recht hält er für einen Teil der Lösung. “Für uns steht die Sicher­heit der Men­schen an ers­ter Stel­le. Des­halb führt an einer Bestands­re­gu­lie­rung kein Weg vor­bei. Auch die Schaf­fung wolfs­frei­er Zonen bleibt für uns auf der Tages­ord­nung. Denn in dicht besie­del­ten und wirt­schaft­lich genutz­ten Area­len ist kein kon­flikt­frei­es Zusam­men­le­ben mit dem Wolf mög­lich. Für uns ist Tier­schutz nicht teil­bar: Wei­de­tie­re haben das­sel­be Recht auf Tier­schutz wie Wöl­fe. “, for­der­te Con­ne­mann. Ulf Thie­le stell­te klar, dass die für Ent­schä­di­gun­gen bei Wolfs­ris­sen vor­ge­schrie­be­ne Grund­si­che­rung vom Umwelt­mi­nis­ter drin­gend über­dacht wer­den müs­se. “Die Schä­fer haben ein­drucks­voll deut­lich gemacht, wel­chen erheb­li­chen Auf­wand die Zäu­ne bedeu­ten, ohne dass sie die Tie­re wirk­lich schüt­zen kön­nen. Die Zäu­ne schüt­zen die Scha­fe kaum, töten durch die höhe­re Span­nung zugleich aber Igel, Frö­sche und ande­re klei­ne Wild­tie­re und zer­schnei­den unse­re Land­schaft. Das ergibt so kei­nen Sinn.”
 
Gro­ße Hoff­nun­gen set­zen die Schä­fer nun in die Umwelt­mi­nis­ter­kon­fe­renz. An die­ser neh­men die Umwelt­mi­nis­ter der ein­zel­nen Bun­des­län­der teil. Hier wird auch das The­ma Wolf behan­delt: Darf der Canis lupus bejagt wer­den? Wer­den Ein­zel­ent­nah­men erlaubt? — “Hier braucht es drin­gend Einig­keit”, beton­te der Prä­si­dent des Land­wirt­schaft­li­chen Haupt­ver­eins für Ost­fries­land Man­fred Tan­nen. “Es dau­ert ein­fach zu lan­ge. Und wir müs­sen uns dann auch mit der Fra­ge aus­ein­an­der­set­zen, wie wir mit dem Wolf nach dem Erhal­tungs­zu­stand umge­hen wol­len.” Eines der größ­ten Anlie­gen ist auf allen Sei­ten aller­dings die Beweis­last­um­kehr bei Wolfs­ris­sen. So stün­de der Wei­de­tier­hal­ter nicht mehr in der Pflicht zu bewei­sen, dass der Schutz aus­rei­chen gewe­sen sei. Es müss­te ihn das Gegen­teil bewie­sen wer­den. “Dies wäre nicht nur ein wich­ti­ger Schritt für die Wei­de­tier­hal­ter — es wäre vor allem ein ganz wich­ti­ges Signal”, beton­te Con­ne­mann, die dar­über hin­aus dar­auf hin­wies, dass auch vie­le der Wei­de­tier­ras­sen sel­ten sei­en und eines beson­de­ren Schut­zes bedürfen.

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Politik

Hartz-IV: Kin­der erhal­ten ab 2022 zwei Euro mehr Jugend­li­che drei Euro.

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Bild von Annie Spratt auf Pix­a­bay

SoVD for­dert Kor­rek­tur der Hartz-IV-Bemessungsgrundlage

SoVD-Prä­si­dent Adolf Bau­er: „Die gering­fü­gi­ge Erhö­hung der Hartz-IV-Regel­sät­ze ist blan­ker Hohn. Durch die gestie­ge­nen Prei­se des täg­li­chen Bedarfs, wird sie de fac­to zu einer Kür­zung für alle Betrof­fe­nen führen.“

Ber­lin. Der Sozi­al­ver­band Deutsch­land (SoVD) kämpft seit Jah­ren für eine rea­li­täts­ge­rech­te Anhe­bung der Regel­sät­ze für Hartz-IV-Bezieher*innen und hat für die Dau­er der aktu­el­len Pan­de­mie einen pau­scha­len Zuschlag von 100 Euro mehr pro Monat gefor­dert. Nach den nun bekannt gewor­de­nen Daten sol­len ab 2022 Kin­der unter 14 Jah­ren zwei Euro und Jugend­li­che und Erwach­se­ne drei Euro mehr erhal­ten. Die­se Anpas­sung kri­ti­siert SoVD-Prä­si­dent Adolf Bau­er scharf: “Die­se gering­fü­gi­ge Erhö­hung ist blan­ker Hohn. Durch die gestie­ge­nen Prei­se des täg­li­chen Bedarfs, wird sie de fac­to zu einer Kür­zung für alle Betrof­fe­nen führen.”

 

Bereits im März 2020 hat­te sich der SoVD, gemein­sam mit ande­ren Ver­bän­den und Gewerk­schaf­ten, unter der Über­schrift „Spal­tun­gen ver­hin­dern, Zusam­men­halt stär­ken – kein ‚Wei­ter so‘ bei den Regel­sät­zen” an Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil gewandt. Die vor­ge­brach­te Kri­tik an der Ver­fah­rens­wei­se zur Bemes­sung der Regel­sät­ze wur­de jedoch nicht aufgegriffen.

Der SoVD for­dert die kom­men­de Bun­des­re­gie­rung dazu auf, die gra­vie­ren­den Schwä­chen der der­zei­ti­gen Berech­nungs­me­tho­de zu besei­ti­gen und die Regel­sät­ze end­lich mit­tels eines trans­pa­ren­te­ren Sta­tis­tik­mo­dells zu ermit­teln. „Die Bemes­sung der Regel­sät­ze muss sich am tat­säch­li­chen Bedarf ori­en­tie­ren. Auf will­kür­li­che, sach­lich nicht begründ­ba­re Abschlä­ge und nor­ma­ti­ve Strei­chun­gen muss ver­zich­tet wer­den“, so Bauer.

V.i.S.d.P.: Chris­ti­an Draheim


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Politik

Was ver­die­nen Bundestagsabgeordnete?

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Foto: Deut­scher Bun­des­tag — Mar­co Urban

Die Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung beträgt seit dem 1. Juli 2021 monat­lich 10.012,89 Euro brutto. 

 

Amts­aus­stat­tung

Um ihr Man­dat aus­üben zu kön­nen, erhal­ten die Abge­ord­ne­ten die soge­nann­te Amts­aus­stat­tung mit Sach- und Geld­leis­tun­gen für Büros, Mit­ar­bei­ter und Rei­se­kos­ten. Teil die­ser Amts­aus­stat­tung ist eine steu­er­freie Auf­wands­pau­scha­le, die seit dem 1. Janu­ar 2021 bei monat­lich 4.560,59 € liegt.

Hier­mit sol­len die in Aus­übung des Man­dats ent­ste­hen­den Auf­wen­dun­gen abge­gol­ten wer­den, wie zum Bei­spiel die Ein­rich­tung und Unter­hal­tung eines Wahl­kreis­bü­ros, Kos­ten für die Wahl­kreis­be­treu­ung und ähn­li­ches. Neben der Kos­ten­pau­scha­le haben sie Anspruch auf ein ein­ge­rich­te­tes Büro am Sitz des Bun­des­ta­ges in einer Grö­ße von der­zeit 54 Qua­drat­me­ter für sich und ihre Mit­ar­bei­ter ein­schließ­lich Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­rä­ten und Möblie­rung. Die Abge­ord­ne­ten kön­nen Dienst­fahr­zeu­ge im Stadt­ge­biet von Ber­lin mitbenutzen.

Außer­dem haben sie eine Frei­fahr­kar­te der Bahn und bekom­men Inlands­flug­kos­ten ersetzt, soweit sie in Aus­übung des Man­da­tes anfal­len. (Stand: Janu­ar 2020)

 

Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung; Beihilfe

Die Abge­ord­ne­ten kön­nen wäh­len zwi­schen Bei­hil­fe nach beam­ten­recht­li­chen Maß­stä­ben und einem Zuschuss zu den Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen, deren hälf­ti­gen Bei­trag der Bun­des­tag trägt. Etwas mehr als die Hälf­te der Abge­ord­ne­ten hat sich für den Zuschuss zur gesetz­li­chen oder pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung entschieden. 

Meh­re­re Versorgungen

Die Tätig­keit als Abge­ord­ne­ter oder als Mit­glied der Regie­rung ist stets zeit­lich begrenzt und daher bezo­gen auf das Arbeits­le­ben ins­ge­samt oft nur von kur­zer Dau­er. Die Über­nah­me hoher poli­ti­scher Ämter bedeu­tet nicht sel­ten ein Aus­schei­den aus dem bis­he­ri­gen Beruf. Daher haben Inha­ber öffent­li­cher Ämter Anspruch auf eine Ver­sor­gungs­an­wart­schaft bereits nach einer kür­ze­ren Zeit, als dies bei län­ger ange­leg­ten Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen der Fall ist. Wenn im Ein­zel­fall meh­re­re Ver­sor­gungs­an­sprü­che aus ver­schie­de­nen öffent­li­chen Ämtern zusam­men­tref­fen, wer­den die­se immer nach bestimm­ten Vor­schrif­ten ange­rech­net, so zum Bei­spiel die voll zu ver­steu­ern­de Alters­ent­schä­di­gung der Abge­ord­ne­ten auf ande­re Bezü­ge aus öffent­li­chen Kas­sen, etwa aus der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung oder ein Ruhe­ge­halt als frü­he­res Regierungsmitglied.

 

Büroausstattung/Konto für Sachleistungen

Zur Aus­übung ihres Man­dats erhal­ten Abge­ord­ne­te Geld- und Sach­leis­tun­gen, die dazu bestimmt und geeig­net sind, sie bei ihrer par­la­men­ta­ri­schen Arbeit zu unter­stüt­zen. Hier­zu gehö­ren die Bereit­stel­lung eines ein­ge­rich­te­ten Büros am Sitz des Deut­schen Bun­des­ta­ges in Ber­lin sowie die Bereit­stel­lung und Nut­zung des gemein­sa­men Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­sys­tems des Bun­des­ta­ges (Tele­fon, Inter­net, E‑Mail, Software).

Zusätz­lich steht den Abge­ord­ne­ten jähr­lich ein Betrag von höchs­tens 12.000 Euro zur Ver­fü­gung. Die­se Sum­me wird nicht in bar aus­ge­zahlt, son­dern hier­aus kön­nen die Man­dats­trä­ger ihren Büro- und Geschäfts­be­darf sowie Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­rä­te selbst beschaf­fen. Dazu gehö­ren vor allem Büro­ma­te­ri­al, Gerä­te wie Lap­tops mit Zube­hör, Dik­tier- und Fax­ge­rä­te, man­dats­be­zo­ge­ne Fach­bü­cher, Schreib­ge­rä­te, Brief­pa­pier, die IT-Aus­stat­tung ihrer Wahl­kreis­bü­ros, Mobil­te­le­fo­ne sowie Mobil­funk- und Festnetzverträge.

Auch die Tele­fon­kos­ten, die im Wahl­kreis ent­ste­hen, kön­nen aus die­sen Mit­teln bestrit­ten werden.

Hin­zu kom­men 255,65 Euro für neu gewähl­te Abge­ord­ne­te im ers­ten Jahr ihrer Mit­glied­schaft im Bundestag.

Jeder Abge­ord­ne­te kann selbst über die Anschaf­fun­gen ent­schei­den. Endet die Wahl­pe­ri­ode vor Ablauf des Jah­res oder schei­det der Abge­ord­ne­te wäh­rend des Jah­res aus dem Bun­des­tag aus, so kann er über den Jah­res­be­trag auch nur antei­lig verfügen. 

Kos­ten­pau­scha­le

Die steu­er­freie Kos­ten­pau­scha­le für die Abge­ord­ne­ten soll die durch die Aus­übung des Man­dats ent­ste­hen­den Auf­wen­dun­gen abde­cken. Hier­zu zäh­len Aus­ga­ben für die Ein­rich­tung und Unter­hal­tung eines oder meh­re­rer Wahl­kreis­bü­ros, für Fahr­ten im Wahl­kreis und für die Wahl­kreis­be­treu­ung. Aus der Kos­ten­pau­scha­le bestrei­tet der Abge­ord­ne­te auch die Aus­ga­ben für die Zweit­woh­nung am Sitz des Parlaments.

Die Pau­scha­le wird jähr­lich zum 1. Janu­ar an die Lebens­hal­tungs­kos­ten ange­passt und liegt der­zeit bei 4.560,59 Euro monat­lich (Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen des Ältes­ten­ra­tes). Kos­ten, die dar­über hin­aus­ge­hen, kön­nen nicht steu­er­lich abge­setzt wer­den, denn es gibt für den Abge­ord­ne­ten kei­ne „Wer­bungs­kos­ten“. Der Gesetz­ge­ber hat sich für die Kos­ten­pau­scha­le ent­schie­den, da die­se dem in der Ver­fas­sung ver­an­ker­ten Grund­satz des frei­en Man­dats am ehes­ten gerecht wird. Zudem ist eine Pau­scha­le, die sich am Durch­schnitts­auf­wand ori­en­tiert, im Ver­hält­nis aller Abge­ord­ne­ten unter­ein­an­der am gerech­tes­ten und stellt die kos­ten­güns­tigs­te Lösung dar: Im Fal­le von Ein­zel­nach­wei­sen wür­de sich der Ver­wal­tungs­auf­wand für den Deut­schen Bun­des­tag enorm erhö­hen. Fer­ner kön­nen durch die Gewäh­rung einer Pau­scha­le die Kos­ten im Haus­halt von Anfang an — anhand der Zahl der Abge­ord­ne­ten — genau berech­net wer­den. (Stand: Janu­ar 2021)

Mit­ar­bei­ter

Abge­ord­ne­te kön­nen ihre Man­dats­auf­ga­ben nicht allein bewäl­ti­gen. Des­halb ste­hen ihnen der­zeit (Stand: 1. April 2021) für Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter, die sie bei der Erle­di­gung ihrer par­la­men­ta­ri­schen Arbeit unter­stüt­zen, monat­lich 22.795,- Euro zur Ver­fü­gung. Die­se Sum­me erhal­ten die Abge­ord­ne­ten nicht selbst, son­dern die Abrech­nung der Gehäl­ter für Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter erfolgt durch die Bun­des­tags­ver­wal­tung. Die Aus­zah­lung erfolgt direkt an die Emp­fän­ger. Per­so­nen, die mit den Abge­ord­ne­ten ver­wandt, ver­hei­ra­tet oder ver­schwä­gert sind wie auch der­zei­ti­ge oder frü­he­re Lebens­part­ner dür­fen nicht zulas­ten des Bun­des­haus­halts beschäf­tigt wer­den. Ihr Gehalt müss­ten die Abge­ord­ne­ten selbst zahlen.

Rei­se­kos­ten

Wenn ein Abge­ord­ne­ter eine Dienst­rei­se unter­nimmt, trägt der Bun­des­tag die Kos­ten, genau wie ein Arbeit­ge­ber, der sei­ne Mit­ar­bei­ter auf Geschäfts­rei­se schickt. Fahr­ten in Aus­übung sei­nes Man­dats — zum Bei­spiel im Wahl­kreis — muss der Abge­ord­ne­te hin­ge­gen selbst aus der Kos­ten­pau­scha­le bezah­len. Eine Aus­nah­me gilt für Fahr­ten mit der Deut­schen Bahn AG. Hier stellt der Bun­des­tag eine Netz­kar­te zur Ver­fü­gung. Benutzt ein Abge­ord­ne­ter im Inland für Man­dats­zwe­cke ein Flug­zeug, den Schlaf­wa­gen oder sons­ti­ge schie­nen­ge­bun­de­ne Beför­de­rungs­mit­tel außer­halb des öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs, so wer­den ihm sol­che Kos­ten nur gegen Nach­weis im Ein­zel­fall erstattet.

Alters­ent­schä­di­gung

Ein Abge­ord­ne­ter erwirbt bereits nach einem Jahr im Bun­des­tag einen Pen­si­ons­an­spruch von rund 250 Euro im Monat. Die Ansprü­che stei­gen schritt­wei­se. Nach 27 Mit­glieds­jah­ren errei­chen sie den Höchst­be­trag von 67,5 Pro­zent der Abgeordnetenentschädigung

Die Alters­ent­schä­di­gung ist Bestand­teil der Ent­schä­di­gung, die den Abge­ord­ne­ten nach dem Grund­ge­setz zusteht. Sie soll die Unab­hän­gig­keit der Par­la­men­ta­ri­er sichern. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat dies schon in sei­ner Ent­schei­dung vom 21. Okto­ber 1971 (2 BvR 367/69) fest­ge­stellt und im so genann­ten „Diä­ten-Urteil“ vom 5. Novem­ber 1975 (2 BvR 193/74) bestätigt.

Die Alters­ent­schä­di­gung schließt die Lücke in der Alters­ver­sor­gung, die für Abge­ord­ne­te dadurch ent­steht, dass sie im Par­la­ment tätig sind und dafür auf eine ande­re, eine Alters­ver­sor­gung begrün­den­de Berufs­tä­tig­keit ganz oder teil­wei­se ver­zich­ten müs­sen. Denn für die Abge­ord­ne­ten wer­den wäh­rend der Man­dats­zeit kei­ne Bei­trä­ge an die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung abge­führt. Die Zeit der Mit­glied­schaft im Deut­schen Bun­des­tag gilt auch nicht als Dienst­zeit im Sin­ne des Ver­sor­gungs­rechts der Beamten.

Um ihrem Cha­rak­ter als lücken­fül­len­de Ver­sor­gung gerecht zu wer­den, wird die Alters­ent­schä­di­gung nach einem Jahr der Mit­glied­schaft gewährt. Nach dem ers­ten Jahr beträgt sie 2,5 Pro­zent der Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung und steigt mit jedem wei­te­ren Jahr der Mit­glied­schaft um 2,5 Pro­zent an. Der Höchst­be­trag liegt bei 65 Pro­zent der Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung und wird erst nach 26 Mit­glieds­jah­ren erreicht. Die­sen Höch­st­an­spruch erwer­ben jedoch nur die wenigs­ten Abge­ord­ne­ten, da die meis­ten von ihnen dem Deut­schen Bun­des­tag nur für zwei bis drei Wahl­pe­ri­oden ange­hö­ren. Das Ein­tritts­al­ter für die Alters­ent­schä­di­gung ist zum 1. Janu­ar 2008 — wie auch in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung — stu­fen­wei­se vom 65. auf das voll­ende­te 67. Lebens­jahr erhöht worden.

Über­gangs­geld

Das Über­gangs­geld für Abge­ord­ne­te soll den beruf­li­chen Wie­der­ein­stieg absi­chern. Sein Zweck ist es, den Abge­ord­ne­ten nach dem Aus­schei­den aus dem Deut­schen Bun­des­tag eine Rück­kehr in den vor­he­ri­gen Beruf oder die Auf­nah­me einer neu­en Berufs­tä­tig­keit zu ermög­li­chen. Damit trägt das Über­gangs­geld dazu bei, die Unab­hän­gig­keit der Abge­ord­ne­ten zu sichern.

Wer ein Bun­des­tags­man­dat annimmt, gibt regel­mä­ßig für eine unge­wis­se Zeit sei­nen bis dahin aus­ge­üb­ten Beruf auf. Die Tätig­keit als Abge­ord­ne­ter fällt oft in einen Lebens­ab­schnitt, der bei ande­ren der För­de­rung der eige­nen beruf­li­chen Kar­rie­re dient. Ein Abge­ord­ne­ter ver­zich­tet dar­auf, ohne zu wis­sen, ob er in der nächs­ten Wahl­pe­ri­ode über­haupt wie­der gewählt wird. Schei­tert sei­ne Wie­der­wahl, kann er nur in sei­ne vor­he­ri­ge Posi­ti­on zurück­keh­ren. Exis­tiert sein Betrieb aber nicht mehr, hat er nach dem Aus­schei­den aus dem Bun­des­tag kei­nen Anspruch auf Arbeits­lo­sen­geld I. Auch wer vor­her selb­stän­dig oder frei­be­ruf­lich tätig war, muss häu­fig wie­der ganz von vor­ne anfangen.

Für jedes Jahr der Par­la­ments­zu­ge­hö­rig­keit wird ein Monat Über­gangs­geld in Höhe der jeweils aktu­el­len Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung gezahlt, nach einer Wahl­pe­ri­ode also für vier Mona­te, ins­ge­samt längs­tens für acht­zehn Mona­te. Ab dem zwei­ten Monat nach dem Aus­schei­den wer­den alle sons­ti­gen Erwerbs­ein­künf­te — auch sol­che aus pri­va­ten Quel­len — auf das Über­gangs­geld angerechnet.

Über­brü­ckungs­geld (‘Ster­be­geld’)

Hin­ter­blie­be­ne von Abge­ord­ne­ten haben Anspruch auf Über­brü­ckungs­geld, das die Umstel­lung auf die neu­en Lebens­ver­hält­nis­se finan­zi­ell erleich­tern soll. Das Über­brü­ckungs­geld ent­spricht der Höhe einer monat­li­chen Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung. Bei einer Dau­er der Mit­glied­schaft im Deut­schen Bun­des­tag von mehr als acht Jah­ren oder von mehr als zwei Wahl­pe­ri­oden ent­spricht es dem Ein­ein­halb­fa­chen der Abgeordnetenentschädigung.

Frü­her dien­te das Über­brü­ckungs­geld auch zur Abde­ckung von Bestat­tungs­kos­ten („Ster­be­geld“). Weil die­ses so genann­te Ster­be­geld bei den in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung Ver­si­cher­ten aber gänz­lich ent­fal­len ist, ist auch das Über­brü­ckungs­geld für die Abge­ord­ne­ten ent­spre­chend um 1.050 € gekürzt worden.

Quel­le: Deut­scher Bundestag


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