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1 Jahr USA — jetzt bewerben bis zum 13. September 2019
Chance für junge Menschen aus dem Emsland und Ostfriesland
OSTFRIESLAND / EMSLAND. Es ist wieder soweit. Noch bis zum 13. September 2019 können sich Jugendliche für ein USA-Stipendium für 2020/2021 beim Deutschen Bundestag bewerben. Möglich wird dies durch das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP). Angesprochen sind Schülerinnen, Schüler, Auszubildende und junge Berufstätige, die ein Jahr in den USA leben wollen. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann engagiert sich seit vielen Jahren als Patin für die jungen “Kultur-Botschafter”.
Das Jugendaustauschprogramm wurde 1983 vom Deutschen Bundestag und dem Amerikanischen Kongress ins Leben gerufen. Es ermöglicht Schülern zwischen 15 und 17 Jahren in den USA zur Schule zu geben, zu studieren oder zu arbeiten. Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung dürfen höchstens 24 Jahre alt sein.
Connemann liegt das PPP am Herzen: “Es ist eine einmalige Chance. Die Stipendiaten lernen die USA nicht aus Sicht eines Touristen kennen. Sie werden für ein Jahr Einheimische. Und sie brauchen sich um die Finanzierung keine Sorgen zu machen.”
Denn alle Kosten für Hin- und Rückreise, Unterkunft, Versicherung und Highschool/College werden übernommen. Deshalb wirbt die Christdemokratin für eine Teilnahme von Jugendlichen aus Ostfriesland und dem Emsland. Wer Interesse hat, kann sich noch bis zum 13. September 2019 bewerben. Zusätzliche Informationen zum PPP sowie die Möglichkeit einer Online-Anmeldung finden sich auf www.bundestag.de/ppp.
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.