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Lotto-Betrüger schlagen wieder zu
Eine fast 80 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Wittmund wurde Opfer eines Betruges. Die Frau wurde Anfang Juni das erste Mal telefonisch von einer weiblichen Person kontaktiert. Die Dame am Telefon teilte ihr einen Gewinn im höheren fünfstelligen Bereich mit. Der Gewinn stammte angeblich aus einer Sonderziehung der Lotterie 6 aus 49. In einem weiteren Telefonat erfolgte die Aufforderung vorab fast 1000 Euro überweisen, um den versprochenen Gewinn zu erhalten. Die Auszahlung des Gewinnes ließ allerdings weiterhin auf sich warten. Danach folgten noch zwei weitere Anrufe mit der Aufforderung nochmals wieder Geld zu überweisen. Dieses wurde stets damit begründet, dass das Opfer zunächst eine “Auslöse” zahlen müsse. Diesen Zahlungen kam die Geschädigte nach und überwies somit über 5000 Euro an die bislang unbekannten Täter. Nach einer weiteren Zahlungsaufforderung nahm die ältere Dame Kontakt mit ihrem Sachbearbeiter bei der Bank auf. Dieser reagierte sofort richtig, und riet der Frau sich bei der Polizei zu melden. Gestern meldete sich ein Bürger aus dem Raum Wiesmoor bei der Polizei, der glücklicherweise nicht Opfer wurde. Er erhielt ebenfalls einen Anruf einer weiblichen Person, die ihm telefonisch mitteilte, bei einem Gewinnspiel 150000 Euro gewonnen zu haben. Bevor der Gewinn ausgezahlt wird, müsse er allerdings Gewinncoupons im Wert von 200 Euro kaufen und dann die Nummern der Coupons durchgeben. Da der Mann an keinem Gewinnspiel teilgenommen hatte, informierte er umgehend die Polizei. Die Polizei warnt davor, Zahlungsaufforderungen dieser Art nachzukommen.
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.