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Begleitetes Fahren muss grenzübergreifend möglich werden
Connemann und Gieseke setzen sich für Abkommen mit den Niederlanden ein
OSTFRIESLAND. 2005 stellte der Bundestag die Weichen für das begleitete Fahren (BF17) in Deutschland. Damit sollten die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern gesenkt werden. Der ‚Führerschein” mit 17 hat sich zum Erfolgsmodell entwickelt. Die Unfallzahlen sind bis zu 20 % niedriger als bei Fahranfängern, die ihren Führerschein mit 18 Jahren machen. Allerdings sind Fahrten ins Ausland nicht erlaubt — bislang. Einige Christdemokraten wollen das ändern. Dazu gehören die Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann und der Europaabgeordnete Jens Gieseke.
Connemann, die selbst halbe Niederländerin ist, erklärt: “Führerscheine werden in Europa gegenseitig anerkannt. Beim begleiteten Fahren bekommen die Jugendlichen aber “nur” eine Prüfungsbescheinigung. Sie gilt nicht überall als gültige Fahrerlaubnis. Gerade in unserer Grenzregion führt das immer wieder zu Problemen. Das hat mit dem europäischen Gedanken nichts zu tun. Unsere Fahranfänger müssen über die Grenze zu unseren Nachbarn fahren können.”
Ein Grenzübertritt ist beim BF17 bislang nur nach Österreich erlaubt. Dagegen ist der Weg nach Frankreich, Belgien oder in die Niederlanden versperrt.
Connemann und Gieseke haben deshalb mit anderen Unionsabgeordneten aus Europa, Bund und Land eine Initiative für grenzübergreifendes Fahren gestartet. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer MdB und die Verkehrsminister aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben Post von den Christdemokraten erhalten. Ihr Ziel: ein bilaterales Abkommen, insbesondere mit den Niederlanden. Dafür sollen sich die Minister auf der Verkehrsministerkonferenz im Oktober stark machen.
Der Europaabgeordnete Jens Gieseke ergänzt: ” Mobilität findet in unserer Region wie selbstverständlich über Grenzen statt, das ist gelebtes Europa. Fahranfänger sollten in dieser grenzüberschreitenden Mobilität nicht eingeschränkt sein. Ich werde deshalb auch bei meinen niederländischen Kollegen im Europäischen Parlament für Unterstützung werben, ein bilaterales Abkommen möglichst zeitnah zu schließen.”
Die beiden Christdemokraten sind optimistisch: “In den Niederlanden gibt es seit einigen Jahren ein ähnliches Projekt wie unser “BF17”. Das Bundesverkehrsministerium und das niederländischen Verkehrsministerium sind bereits im Gespräch wegen einer möglichen gegenseitigen Anerkennung. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.”
Die gemeinsame Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder findet am 9. und 10. Oktober 2019 in Frankfurt am Main statt.
Archivfoto: Ralf Müller Rosendahl @ LeserECHO.de
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.