News
Sichere und faire Abschlussprüfungen in der Corona-Pandemie
Mit zwei weiteren Baustein aus der „10-Punkte-Agenda” sind die Schulen am heutigen Donnerstag über die Abläufe der Abschlussprüfungen 2021 im Sekundarbereich I und die geltenden strengen Hygienemaßnahmen informiert worden.
Minister Tonne: „Wir wahren Zukunftschancen junger Menschen”
Die „Hinweise zur Hygiene bei Durchführung der Abschluss- und Abiturprüfungen im Schuljahr 2020/2021” setzen einen sicheren Rahmen zur Abnahme der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen. Hier sind Vorgaben zum Mindestabstand und zu Maskenpflicht, für Handhygiene und zum Führen von Anwesenheitslisten aufgeführt, ebenso wird festgehalten, dass z. B. Prüfungsaufgaben auf den Plätzen ausgelegt werden müssen, bevor die Prüflinge den Raum betreten. Beim Verteilen der Bögen hat das Prüfungspersonal Handschuhe zu tragen.
Die „Regelungen zu den Abschlussprüfungen 2021 im Sekundarbereich I im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie” informieren unter anderem über die neuen Haupt- und Nachschreibtermine in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Den Schulen sowie den Prüflingen wird mit dem Verschieben der Haupttermine auf die Termine des ursprünglich ersten Nachschreibtermins zusätzliche Vorbereitungszeit gegeben. Darüber hinaus werden die zentralen schriftlichen Abschlussarbeiten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik durch dezentrale schriftliche Abschlussarbeiten ersetzt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die mündlichen Prüfungen freiwillig und nicht verpflichtend abzulegen sind. Damit können Schülerinnen und Schüler ihre Note im Rahmen einer Prüfung verbessern, die Bewertung der Leistung in der freiwilligen mündlichen Prüfung bleibt aber unberücksichtigt, wenn aufgrund dieser Bewertung die Jahresnote schlechter als „ausreichend” lautet. Diese Regelung galt bereits im letzten Jahr und hat sich außerordentlich bewährt.
Um die Lehrkräfte bei der Erstellung dezentraler Abschlussarbeiten zu unterstützen, werden den Schulen — voraussichtlich in der 16. Kalenderwoche 2021 — die zentralen Abschlussarbeiten des Hauptschreibtermins und des ersten Nachschreibtermins als ein Aufgabenpool sowie das Material für Lehrkräfte über ein Download-Portal im Word-Format zur Verfügung gestellt. Über den Download, der in einem größeren Zeitfenster als bislang möglich sein wird, werden die Schulen rechtzeitig informiert.
Beide genannten Erlasse sind heute über die Logistikstelle des Niedersächsischen Kultusministeriums an die Haupt‑, Real- und Oberschulen, Gesamtschulen, Förderschulen, Gymnasien, Freien Waldorfschulen und Landesbildungszentren geschickt worden.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne dazu: „Mit sicheren und fairen Prüfungen wahren wir Zukunftschancen für junge Menschen. Es werden Abschlüsse vergeben, die keinen Corona-Makel haben. So verhindern wir, dass sich die Jugendlichen aus dem Abschlussjahrgang 2020/2021 rechtfertigen müssen und gegebenenfalls schlechtere Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben. Die Prüfungen selbst sind sicher aufgrund der hohen Sicherheitsstandards auf RKI-Basis und fair, weil wir umfangreiche inhaltliche und zeitliche Anpassungen vorgenommen haben. Alles spricht für und wenig bis nichts gegen Prüfungen.”
Die beiden Erlasse „ Hinweise zur Hygiene bei Durchführung der Abschluss- und Abiturprüfungen im Schuljahr 2020/2021” und „ Regelungen zu den Abschlussprüfungen 2021 im Sekundarbereich I im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie” sind auch im Internet auf der MK-Seite im FAQ-Bereich eingestellt. Der entsprechende Erlass zur Durchführung der Abiturprüfungen ist in der Endfertigung und wird ebenfalls sehr zeitnah die Schulen erreichen.
AnzeigeAnzeige
Entdecke die Welt der Esoterik: Dein Portal für Spiritualität und Wachstum
News
Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.