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Wiedereröffnung der niedersächsischen Finanzämter für den allgemeinen Publikumsverkehr

Die niedersächsischen Finanzämter sind ab dem 1. Juli 2021 wieder für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet. Sie waren seit Anfang November 2020 aufgrund der Corona-Pandemie zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten vorsorglich geschlossen und konnten nur in begründeten Einzelfällen persönlich aufgesucht werden . Die Öffnung der Finanzämter ist geknüpft an die Zahl der Corona-Neuinfektionen und gilt, sofern der 7‑Tage-Inzidenzwert des jeweiligen Landkreises, in dem das Finanzamt belegen ist, unter 35 liegt.
Bei dem persönlichen Besuch eines Finanzamts ist entsprechend der Niedersächsischen Corona-Verordnung eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen. Auch sind die allgemein empfohlenen Corona-Schutzmaßnahmen (Hygieneregeln, Abstandhalten etc.) weiterhin einzuhalten.
Die Finanzämter sind daneben auch per Telefon, Telefax, E‑Mail oder mittels Brief erreichbar.
Sollen Einsprüche, Anträge auf Fristverlängerung, Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen, die Änderung der Adresse, die Änderung der Bankverbindung oder sonstige Mitteilungen an das Finanzamt übermittelt werden, wird empfohlen, hierfür das Verfahren ELSTER ( www.elster.de ) zu verwenden.
Allgemeine Fragen zum Lohn- oder Einkommensteuerrecht beantwortet die Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter unter der Rufnummer 0800- 998 0 997 (kostenfrei anrufen aus dem deutschen Telefonnetz). Die Info-Hotline ist erreichbar montags bis donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen.
Die Kontaktdaten zu den niedersächsischen Finanzämtern sind unter folgendem Link abrufbar: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzaemter-in-niedersachsen-66958.html
Beitragsbild: FA Leer
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel

Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.