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“Geräuschtarnung lernt man nicht in der Kaserne”
Bund investiert in Übungsplatz in Hesel
HESEL. “Links und rechts des Weges durften wir uns bewegen. Aber in der Mitte nicht. Das hat jetzt ein Ende.” Oberstarzt Dr. Jens-Peter Evers ist zufrieden. Der Standortälteste und Kommandeur des Kommandos Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst “Ostfriesland” zeigte der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann und Hesels Bürgermeister Gerd Dählmann jetzt das Gelände der Bundeswehr in Hesel. Die 25 Hektar große Liegenschaft befindet sich bereits seit 1961 im Eigentum des Bundes. Allerdings nicht vollständig.
Evers erklärt: “Bislang gehörten nur die Gelände-Flurstücke dem Bund. Die Wege wurden damals nicht mitgekauft.” Diese gehörten nach wie vor der Gemeinde Hesel. Das ändert sich jetzt”. Der Rat der Gemeinde Hesel hat den Verkauf der Wege an die Bundeswehr beschlossen. Ortsbürgermeister Dählmann ergänzt: “Da das Gelände nicht umzäunt werden soll, bleibt für die Nutzungsberechtigten wie z.B. die Jagdpächter aber alles beim Alten. Nur die rechtliche Seite ist jetzt geklärt.” Auf dem kleinen Standortübungsplatz im Heseler Wald wird zwar nicht mit scharfer Munition geschossen. Aber es findet ein voller Übungsbetrieb mit allen Arten der Geländeausbildung statt. Und es ist weiterhin ein Militärischer Sicherheitsbereich. Er wird für Biwaks, Märsche oder Nacht-Ausbildungen genutzt. Dr. Evers erklärt: “Tarnung und Geräuschtarnung kann man nicht in der Kaserne proben. Da ist ein Gelände wie hier ideal — besonders wenn es dunkel ist.”
Connemann betonte. “Unsere Investition stärkt den Bundeswehrstandort Leer. Schon jetzt werden dort Soldatinnen und Soldaten ausgebildet. Aber der Bedarf wird noch größer — auch durch das neue Ausbildungszentrum in Leer. Und ohne Geländeausbildung wäre diese dauerhaft nicht gesichert.”
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.